Gestationsdiabetes:

Der Gestationsdiabetes (Zuckererkrankung in der Schwangerschaft) ist die Hauptursache der Kindersterblichkeit und der Erkrankung Neugeborener. Etwa jede 14. Schwangere hat erhöhte Blutzuckerwerte. Ich empfehle ausdrücklich einen sogenannten oralen Glucosetoleranz-Test durchführen zu lassen.

 

 

Welche Folgen hat ein Gestationsdiabetes für Mutter und Kind?

Etwa die Hälfte aller Schwangeren mit Gestationsdiabetes wird in den nächsten 10 Jahren „zuckerkrank“. Früher und starker Anstieg der Blutzuckerwerte steigern das Risiko eines Diabetes in der Schwangerschaft.

Das erhöhte Zuckerangebot führt bei dem Kind zu übermäßigem Wachstum und Geburtskomplikationen. Die Kinder können Temperatur und Blutzucker nicht konstant halten. Vermutlich verstärken erhöhte Blutzuckerwerte in der Schwangerschaft das Risiko für Übergewicht des Kindes bereits in der Pubertät.

 

 

 

Wann wird die Untersuchung durchgeführt?

Beim Ausstellen des Mutterpasses bei Schwangeren mit besonderem Risiko:

  • Übergewicht vor der Schwangerschaft
  • Diabetes bei Eltern oder Geschwistern
  • Gestationsdiabetes in einer vorangegangenen Schwangerschaft
  • Schwere Fehlbildungen in einer vorangegangenen Schwangerschaft
  • Drei oder mehr Aborte hintereinander

Bei unauffälligem Ergebnis und bei allen anderen Schwangeren wird der Test zwischen der 24. und 28. SSW durchgeführt.  

 

 

Vermeiden Sie Infektionen, die eine Gefahr für das Kind darstellen:

B-Streptokokken-Test in der 36.Woche:  sehr wichtig!!!  Damit können schwerwiegende Infektionen  des Neugeborenen vermieden werden.  

Diese weit verbreiteten Erreger sind außerhalb der Schwangerschaft für verschiedene Infektionen der oberen Luftwege und der Haut (Erysipel) verantwortlich. In der Schwangerschaft führen B-Streptokokken zu Infektionen des Gebärmutterhalses und in seltenen Fällen der Eihäute mit dem Auftreten von vorzeitigen Wehen oder vorzeitigem Blasensprung. Eine Infektion unter der Geburt kann beim Kind zu einer häufig schwer oder sogar tödlich verlaufenden Neugeborenen-Sepsis führen, die oft zu spät erkannt wird, da sie zunächst oft keine Symptome verursacht. Dies ist umso tragischer, da B-Streptokokken immer Penicillin-empfindlich sind und eine prophylaktische Behandlung das Neugeborene fast immer schützen kann. Aus diesem Grund empfehlen amerikanische und europäische Expertengremien in der 36. Schwangerschaftswoche die  Entnahme eines Scheiden-abstriches auf B-Streptokokken. Leider hat dies in den Mutterschaftsrichtlinien bislang keinen Niederschlag gefunden. Gerade wenn zu einem früheren Zeitpunkt B-Streptokokken im Genitalbereich nachgewiesen wurden oder in einer früheren Schwangerschaft bereits Probleme mit diesen Erregern vorlagen,  ist ein solcher Abstrich unbedingt empfehlenswert. Durch eine gut verträgliche und für das Kind unschädliche Antibiotika-Prophylaxe unter der Geburt können bei positivem Streptokokken-Nachweis gravierende Folgen für das Baby fast immer verhindert werden. Die Austestung findet in unserer Praxis statt und  liegt uns  somit nach  16-48h vor. 

Die Toxoplasmose ist eine für das Ungeborene gefährliche Infektionskrankheit, die durch Katzenkot, Staub, Erde, rohem Fleisch usw.  übertragen werden kann. Nur die Erstinfektion der Mutter ist gefährlich. Häufig bleibt die Infektion der Mutter symptomarm und damit unerkannt. Durch Blutuntersuchung während der Schwangerschaft kann eine evtl. Infektion nachgewiesen und eine Behandlung eingeleitet werden. Die Durchführung dieser Untersuchung ist zu empfehlen.

Listeriose-Test

Ringelröteln-Test: Ringelröteln sind eine Infektionskrankheit, die durch das Parvovirus B19 verursacht wird. Es wird von Mensch zu Mensch durch z.B. Niesen übertragen und macht Beschwerden wie eine Grippe. In der Schwangerschaft kann das Virus über die Plazenta auf das ungeborene Kind übertragen werden und verursacht dann eine schwere Blutarmut (Anämie) oder Wasseransammlung beim Kind. Bei Infektionsverdacht werde ich unverzüglich eine serologische Untersuchung veranlassen. Eine spezielle Therapie besteht nicht, es kann aber in speziellen Kliniken ein Blutaustausch beim Ungeborenen durchgeführt werden. Ob ein Immunschutz aufgrund einer früheren Infektion besteht und damit das Kind geschützt ist, kann durch eine Blutuntersuchung getestet werden. Dies empfehle ich ausdrücklich Schwangeren, die schon ein Kind im Kindergarten haben, oder Patientinnen, die viel Kontakt mit Kindern haben (z.B. Erzieherinnen).

Windpocken-Test:Der Erreger der Windpocken ist das Varizella-Zoster-Virus. Windpocken sind eine meist im Kindesalter oder im jugendlichen Alter durch Tröpfcheninfektion erworbene hochinfektiöse, aber meist harmlose Erkrankung, die, einmal durchgemacht, in der Regel zu einer lebenslangen Immunität führt. Bei einigen Personen nistet sich das Virus aber, ähnlich wie das Herpes-Virus im Nervensystem, und kann bei herabgesetzter Immunlage reaktiviert werden. Folge hiervon ist die Gürtel- oder Gesichtsrose. Auch davon betroffene Personen können das Virus auf andere Menschen übertragen, die dann bei fehlendem Immunschutz an Windpocken erkranken. Bei einer Erstinfektion in der Frühschwangerschaft (bis ca. zur 14. SSW) kann das Varizellen-Virus in seltenen Fällen zu kindlichen Missbildungen führen, die sehr denen bei Rötelexposition ähneln, relativ häufig kommen neben Augen- und Innenohrschäden auch Herzfehler vor. Die Übertragung auf das ungeborene Kind ist im Vergleich zum Röteln-Virus allerdings wesentlich seltener. Im zweiten Schwangerschaftsdrittel ist eine Windpocken-Infektion der Schwangeren für das Kind ungefährlich, die Mutter ist allerdings stärker als außerhalb der Schwangerschaft durch das Auftreten einer Windpocken-Lungenentzündung, die manchmal einen tödlichen Verlauf nimmt, gefährdet. Wenn die Mutter wenige Tage vor der Entbindung erkrankt, kann das Neugeborene unter der Geburt an Windpocken erkranken. Da die Mutter zu diesem Zeitpunkt noch keine schützenden Antikörper an das Kind weitergeben kann, ist eine generalisierte Neugeborenen-Infektion möglich die sehr oft letal verläuft oder, ähnlich wie die Herpes-Infektion zu schwersten Hirnschädigungen führen kann. Besteht die Möglichkeit der Erstinfektion im ersten Schwangerschaftsdrittel oder unmittelbar vor der Geburt, ist die Abklärung durch eine einfache Blutuntersuchung leicht möglich. Bei Verdachtsbestätigung wird heutzutage unverzüglich die passive Immunisierung der Schwangeren oder des Neugeborenen durchgeführt, die bei raschem Einsatz schwerwiegende Folgen fast immer verhindern kann. Zusätzlich ist die Behandlung mit einem virushemmenden Medikament möglich.

Zytomegalie-Test: Das Zytomegalievirus kann durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten bzw. Schleimhautkontakt sowie durch Blut oder Blutprodukte übertragen werden. Die Infektion verläuft meist uncharakteristisch. In der Schwangerschaft kann das Virus über die Plazenta oder bei Geburt durch den Geburtskanal auf das Kind übertragen werden. Eine wirksame Therapie gibt es bisher leider nicht! Aber durch eine Blutentnahme kann festgestellt werden, ob bereits früher eine Infektion durchgemacht wurde und ein relativer Impfschutz vorliegt oder nicht. Da bei einer Zytomegalieinfektion keine Therapiemöglichkeit besteht, empfehle ich diesen Test nicht ausdrücklich.

 

Ersttrimester-Screening / Nackentransparenzmessung: Das Ersttrimester-Screening ist eine Untersuchung im ersten Schwangerschaftsdrittel und dient der Erkennung von Chromosomenanomalien wie z.B. dem Down-Syndrom (auch Trisomie 21 oder Mongolismus) sowie der Trisomie 13 und 18. Dabei ermittelt man durch eine Kombination aus Ultraschalluntersuchung, Bluttest und Alter der Schwangeren das persönliche Risiko für eine Chromosomenanomalie. Durch die Kombination von Messung der Nackentransparenz, Alter der Schwangeren und Blutergebnisse kann eine Erkennungsrate von 85 - 90% erreicht werden. Das Ersttrimester-Screening ist allen Schwangeren zu empfehlen, die zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt eine Untersuchung zur Erkennung einer Chromosomenanomalie wünschen. Es ist auch Schwangeren zu empfehlen denen altersbedingt (ab 35 Jahren) eine Amniozentese angeboten wird und die nur noch eine Entscheidungshilfe benötigen, ob sie diese Untersuchung durchführen lassen wollen.

Triple-Test: In umfangreichen Studien suchte man nach einem risikolosen, altersunabhängigen Verfahren zur Abschätzung dieses Risikos. Unter Berücksichtigung von drei Blutwerten (AFP, E-3 und ß-HCG) aus dem Blut der Mutter in Verbindung mit dem Alter der Patientin errechnet ein spezielles Computerprogramm das individuelle Risiko für ein Kind mit chromosomalen Veränderungen (ab der 15 SSW möglich). Die Entdeckungsrate des Triple-Tests liegt dann bei ca. 67%. Aus wissenschaftlicher Sicht hat dieser Test wegen seiner Unsicherheit an Bedeutung verloren.

WICHTIG! Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass das Ersttrimester-Screening  und der Triple-Test nur eine Risikoabschätzung für eine Chromosomenstörung darstellen. Letzte Sicherheit bietet nur die Durchführung einer Fruchtwasseruntersuchung oder eine Chorionzottenbiopsie, diese sind jedoch mit einem Abortrisiko verbunden.

 

Fruchtwasseruntersuchung: Wann empfiehlt sich eine Fruchtwasseruntersuchung? Die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese, wird in der 14-16 SSW durchgeführt) wird bei Frauen ab dem 35. Lebensalter empfohlen (Risiko ca. 1:300).

Eine Amniozentese ist auch Eltern anzuraten,

  1. die bereits Kinder mit Chromosomenstörungen haben
  2. bei denen selbst eine Chromosomenstörung vorliegt
  3. aus Familien mit einem erhöhten Risiko für pränatale diagnostizierbaren Erkrankungen (Bluter, Sichelzellanämie usw.)
  4. aus Familien mit einem Mitglied mit einem Neuralrohrdefekt (offener Rücken)

Lassen Sie eine Fruchtwasseruntersuchung nur durchführen, wenn sich für Sie aus einem ungünstigen Ergebnis eine Konsequenz ergibt, d.h. wenn Sie dann die Schwangerschaft abbrechen würden. Bedenken Sie auch, das bei dieser Methode ein gewisses Risiko besteht, ein möglicherweise gesundes Kind zu schädigen oder zu verlieren (Fehlgeburtsrate liegt bei ca. 2%).

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Dr. med. Angélique Mark | info@frauenarztpraxis-mark.de